Helga Heifer ist überglücklich: Endlich hat sie eine neue Gefriertruhe. Es ist Sommer und Frau Heifer freut sich schon, endlich wieder selbst gemachtes Eis zu genießen. Nicht nur, dass das neue Gerät deutlich mehr Platz bietet, darüber hinaus hat der Verkäufer Ströbele versprochen, dass es einer günstigen Energiesparklasse angehöre und den Stromverbrauch um Hause Heifer deutlich senken werde. Dass das gute Stück dabei einges kostet, nimmt Helga Heifer gerne in Kauf. Sie hat sich ausgerechnet, dass sie durch die Stromersparnis den im Vergleich zu ähnlichen Modellen erhöhten Kaufpreis bereits nach einem halben Jahr wieder hereingeholt haben wird. Am Ende des Jahres kommt der Schock: Die Stadtwerke verlangen von Frau Heifer eine saftige Nachzahlung. Sie ist getäuscht worden, der Händler hat ihr ein Gerät mit extrem hohem Energieverbrauch verkauft. Enttäuscht möchte Frau Heifer das Gerät zurückgeben. Doch bei Verkäufer Ströbele stößt sie auf taube Ohren. Er weist Frau Heifer darauf hin, dass sie das Gerät am 31. Juni des vergangenen Jahres gekauft hätte, und zeigt ihr den entsprechenden Beleg. Die halbjährige Rückgabefrist sei damit seit zwei Wochen verstrichen.
Frau Heifer kommt das merkwürdig vor. Welchen Fehler hat sie entdeckt?