Qualitätsforschung bei negativem Kapital

  • Ab sofort kann bei negativem Kapital keine neue Qualitätsforschung mehr begonnen werden.
    Bereits laufende Forschung wird bei negativem Kapitalstand fortgesetzt.
    Ein Abbruch der Forschung ist ohne Abriss des Forschungsgebäudes möglich.
    Bei mehreren Forschungsgebäuden können auch einzelne Forschungen abgebrochen werden.